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Weniger Pflicht, mehr Flexibilität: Was sich beim Führerschein ändern soll

Die Bundesregierung macht die Fahrschulausbildung digitaler, flexibler und unbürokratischer und senkt die Kosten für den Führerschein.

Wer heute einen Führerschein macht, durchläuft eine Ausbildung mit vielen festen Vorgaben: Theorieunterricht in Präsenz, zwölf gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten und zahlreiche formale Anforderungen für Fahrschulen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Fahrschulausbildung nun modernisieren, Bürokratie abbauen und die Kosten für den Führerscheinerwerb senken. Am 24. September wurde der Entwurf im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen.

Theorieunterricht soll digitaler werden

Eine zentrale Änderung betrifft den Theorieunterricht. Die bisherige Präsenzpflicht soll entfallen. Künftig soll es möglich sein, sich das notwendige Wissen auch vollständig digital und außerhalb einer Fahrschule anzueignen. Fahrschulen könnten selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie weiterhin Theorieunterricht anbieten. Entsprechend sollen sie künftig auch nicht mehr verpflichtet sein, Unterrichtsräume und klassische Lehrmittel vorzuhalten.

Auch die Theorieprüfung soll vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. Fragen zur Verkehrssicherheit sollen weiterhin einen besonderen Stellenwert haben. Das hohe Qualifikationsniveau der Ausbildung soll nach Angaben der Bundesregierung erhalten bleiben.

Praktische Ausbildung flexibler gestalten

Auch bei den Fahrstunden sind Änderungen vorgesehen. Derzeit sind beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit. Künftig soll die konkrete Zahl nicht mehr gesetzlich festgelegt sein.

Vorgeschrieben bleiben Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Wie viele Stunden ein Fahrschüler davon benötigt, soll sich stärker nach seinen Fähigkeiten und der Einschätzung des Fahrlehrers richten.

Fahrpraxis mit den Eltern erproben

Über eine Experimentierklausel soll außerdem erprobt werden, ob Fahrschüler zusätzlich zur Ausbildung in der Fahrschule mit einer nahestehenden Person – beispielsweise einem Elternteil – auf öffentlichen Straßen Fahrpraxis sammeln können.

Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Freigabe des Fahrens ohne Führerschein. Vorgesehen sind Anforderungen an Fahrschüler, Fahrpraxisanleiter, Fahrzeug und Versicherungsschutz. Die Erprobung soll zudem wissenschaftlich begleitet und mit Blick auf Ausbildung, Verkehrssicherheit und wirtschaftliche Auswirkungen ausgewertet werden.

Mehr Transparenz bei Fahrschulpreisen

Der Entwurf sieht außerdem ein öffentlich zugängliches Transparenzregister vor. Dort sollen unter anderem die Unterrichtsentgelte der Fahrschulen sowie Statistiken über bestandene und nicht bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfungen veröffentlicht werden. Ziel ist es, Verbrauchern einen besseren Vergleich von Preisen und Ausbildungsqualität zu ermöglichen.

Fahrschulen sollen ihre Preise künftig elektronisch an das Bundesministerium für Verkehr übermitteln. Erfasst werden beispielsweise Grundbetrag, Kosten einer Fahrstunde sowie Entgelte rund um die praktische Prüfung.

Weniger Bürokratie für Fahrschulen

Neben der Ausbildung selbst enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen bei Verwaltungs- und Nachweispflichten. So soll der bisherige Ausbildungsnachweis in seiner vorgeschriebenen Form entfallen. Allein der Wegfall der Unterschriftspflicht für Fahrschüler würde laut Gesetzentwurf jährlich rund 74.500 Stunden an Aufwand einsparen. Auch Fahrschulen sollen entlastet werden. Der Entwurf beziffert die jährliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft auf rund 73,5 Millionen Euro. Ein großer Teil entfällt auf die künftig nicht mehr vorgeschriebene Vorhaltung von Unterrichtsräumen und Lehrmitteln.